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Frequently Asked Questions (FAQ)
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Ziel einer energetischen Sanierung ist die Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes und die damit verbundene Senkung des Energieverbrauchs. Damit soll auch der CO2-Ausstoß des Gebäudes verringert werden, um so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Um dieses Ziel zu erreichen werden verschiedene bauliche Maßnahmen ergriffen, um den Energieverbrauch zu reduzieren und den Gebäudekomfort zu verbessern. Die Maßnahmen einer baulichen Gebäudeverbesserung sind vielfältig und können bspw. die Verbesserung der Wärmedämmung von Wänden, Dächern und Böden sowie den Austausch von Fenstern und Türen durch energieeffizientere Modelle beinhalten. Auch die Optimierung der Heizungsanlage durch den Einbau effizienter Heiztechnik (z. B. Brennwertkessel, Wärmepumpen) und die Installation einer kontrollierten Wohnraumlüftung sind effektive Maßnahmen. Ebenfalls kann der Einsatz erneuerbarer Energien wie Solarenergie oder Biomasse Teil einer energetischen Sanierung sein. Hierfür gibt es in vielen Ländern staatliche Fördermittel.
Es empfiehlt sich daher, sich bei den entsprechenden Behörden oder Energieberatern über die verfügbaren Förderprogramme zu informieren.
Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch und die energetische Qualität des Gebäudes. Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz Immobilieneigentümer einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Gebäudekategorien, wie beispielsweise denkmalgeschützte Gebäude.
Energieausweise können u.a. von zertifizierten Energieberatern erstellt werden. Wir kooperieren mit kompetenten Fachunternehmen und unterstützen Sie gerne bei der Erstellung eines Energieausweises.
Energetische Sanierungsmaßnahmen werden aktuell umfassend staatlich gefördert. Mit einer energetischen Sanierung sparen Sie nicht nur Heiz- und Stromkosten, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag dazu, CO2-Emissionen zu verringern. Dies fördert der Staat mit zinsgünstigen Förderkrediten oder sogar Zuschüssen, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Auch für die Umsetzung barrierereduzierender Maßnahmen gibt es Fördermöglichkeiten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie einem kostenlosen Beratungsgespräch mit einem fachkundigen Finanzierungsberater, den wir Ihnen gerne vermitteln.
Am 19. April 2023 hat die Bundesregierung die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Ziel der Gesetzesänderung ist die Dekarbonisierung des Wärmebereichs um so den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Heizen einzuleiten und damit den Klimaschutz und die Energieunabhängigkeit in Deutschland voranzubringen.
Seit dem 01.01.2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Es gibt großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen, einen starken sozialen Ausgleich und umfangreiche Förderungen.
Die Pflicht zum Austausch des bestehenden Heizsystems gegen ein zu 65% mit erneuerbaren Energien betriebenen System besteht ab 2024 für alle Heizungen, die nicht repariert werden können und somit ohnehin ausgetauscht werden müssen. Hierbei gelten allerdings pragmatische Übergangslösungen über die Sie sich unter www.energiewechsel.de/geg (http://www.energiewechsel.de/geg)informieren können.
Die Austauschpflicht soll nur erfüllt werden müssen, wenn eine kommunale Wärmeplanung am Wohnort vorliegt – auf jeden Fall aber in größeren Städten ab spätestens 2026 und für alle anderen Orte ab 2028. Das heißt, dass in Orten ohne Wärmeplanung bis dahin noch neue Gasheizungen eingebaut werden dürfen.
Gasheizungen dürfen ab 2024 weiter in Neubauten eingebaut werden, wenn sie grundsätzlich auf Wasserstoff umgerüstet werden können und diese Neubauten nicht in Neubaugebieten entstehen. Es gilt aber: Wer eine Gasheizung einbaut, die nach einer Übergangsfrist nicht mit Wasserstoff betrieben werden kann, muss dann erneut umrüsten.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Alternativen zur herkömmlichen Gasheizung. Die wichtigsten alternativen Heizsysteme sind die Folgenden:
• Wärmepumpe
• Pellet- und Holzheizung
• Solaranlage
• Hybridheizung
• Nah- und Fernwärme
• Elektroheizung
Die derzeit meist diskutierte Alternative ist die Wärmepumpe. Eine Wärmepumpe nimmt unter Aufwendung technischer Arbeit thermische Energie mit niedriger Temperatur aus der Umgebung auf und überträgt diese mit Hilfe von Antriebsenergie mit höherer Temperatur auf das Heizsystem.
Auch Solarthermieanlagen, die neben der Warmwasseraufbereitung auch zum Heizen genutzt werden können, bieten eine alternative Heizmöglichkeit. Die dafür notwendige Größe der Kollektorfläche und des Wärmespeichers bringen allerdings einen hohen finanziellen Aufwand mit sich. Anlagen, die sowohl zum Heizen wie auch zur Warmwasseraufbereitung genutzt werden können werden mit staatlichen Mitteln gefördert.
Bei Fernwärmesystemen wird Abwärme, die meist in Heizkraftwerken oder Blockheizkraftwerken bei der Erzeugung von Strom anfällt, genutzt, um Wasser zu erhitzen. Diese wird durch Versorgungsunternehmen über ein Rohrnetz und Verteilerstationen zu den Haushalten geleitet. Der Unterschied von Nah- zu Fernwärme liegt in der begrenzten Teilnehmerzahl in einem räumlich begrenzten Wärmenetz.
Welches Heizsystem sich für Ihre Immobilie am besten eignet sollte am besten mit einem Fachunternehmen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten besprochen werden. Gerne stellen wir Ihnen einen Kontakt zu einem Fachunternehmen innerhalb unseres Kooperationsnetzwerks her.

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